Erfahren Sie hier alles zum Thema Kosten und Finanzierung.
Die Parkklinik – Ästhetisch Plastische Chirurgie in Karlsruhe steht für ein transparentes und nachvollziehbares Kostensystem. Als Anbieter hochwertiger medizinischer Leistungen sehen wir uns auch bei der Frage der Kosten in der Verantwortung unsere Patientinnen und Patienten umfassend zu informieren. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Kalkulationsgrundlage der Kosten ästhetisch-plastischer Behandlungen sowie unsere Kooperationen hinsichtlich Finanzierung und Folgekostenversicherung.
Wie setzen sich die Kosten einer ästhetisch-plastischen Behandlung zusammen?
Welche Kosten entstehen eigentlich bei einer ästhetisch-plastischen Behandlung? Vielen Patientinnen und Patienten, die sich für eine bestimmte Operation interessieren, ist nicht bewusst, aus wie vielen Teilen sich der Preis dafür zusammensetzt: Die Kosten für Operationssaal und technische Ausstattung, Aufbereitung und Sterilisation chirurgischer Instrumente, Nahtmaterial, eventuell verwendete Implantate und nicht zuletzt die Personalkosten für qualifiziertes Personal – von der OP-Schwester über den Anästhesisten bis hin zum Plastischen Chirurgen – müssen bei der Kalkulation des Preises berücksichtigt werden.
Qualität hat ihren Preis – das wissen unsere Patientinnen und Patienten. Das bedeutet aber nicht, dass wir für unsere Leistungen Fantasiepreise ansetzen. Stattdessen erstellen wir für jede Behandlung einen detaillierten Kostenplan. So wissen unsere Patienten ganz genau, mit welchen Kosten sie rechnen müssen und wie der Gesamtpreis der Behandlung zustande kommt.
Wie kalkulieren wir die Kosten einer ästhetisch-plastischen Operation?
Ärzte sind grundsätzlich dazu verpflichtet ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Diese ist in Deutschland Grundlage aller ärztlichen Leistungen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Auch Beratung und Untersuchung sind ärztliche Leistungen und dürfen, um mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) nicht in Konflikt zu geraten, nicht kostenlos angeboten werden. Daher müssen wir unseren Patienten leider auch eine Erstberatung nach der GOÄ in Rechnung stellen.
In der Regel dürfen die Kosten für medizinisch nicht indizierte Behandlungen nicht von den Kostenträgern (also der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung) übernommen werden.
Die in einer Klinik generierten Leistungen (Material, Personal- und Infrastrukturkosten) werden in Deutschland nach den sogenannten diagnose- und prozedurbezogenen Krankenhausfallpauschalen (DRG – Diagnosis Related Groups) kalkuliert und mit den Krankenkassen abgerechnet. Das seit 2004 in Deutschland eingeführte DRG-System bildet Durchschnittswerte für die anfallenden Kosten der meisten medizinischen Behandlungen ab; die Werte werden jährlich bundesweit vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) statistisch ermittelt und aktualisiert. Zu diesen Fallpauschalen addieren sich die Kosten der privatärztlichen Leistungen der behandelnden Ärzte (Operateur und ggf. Narkosearzt), die dann nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Die Gebührenordnung für Ärzte wurde 1996 das letzte Mal preislich aktualisiert. Daher dürfen/müssen die dort aufgeführten Leistungen mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden, so dass ein an die allgemeine Kostenentwicklung und an die Schwierigkeit der Operation angepasster Preis abgebildet werden kann. Beispielhaft liegen die DRG-Kosten für eine Knieprothese (40 Minuten Operationszeit) 2024 bei 7437€ zuzüglich der privatärztlichen Leistungen nach der GOÄ von ca. 2500€ bei privat Versicherten. Im Gegensatz zu orthopädischen, allgemeinchirurgischen oder gynäkologischen Operationen erfordern Ästhetisch-Plastische Operationen in der Regel erheblich längere Operationszeiten, die in der Preisgestaltung natürlich auch wirtschaftlich abgebildet werden müssen.
Zuzüglich zu den DRG- und GOÄ-Kosten fällt bei ästhetischen Operationen 19% Mehrwertsteuer an, da die Finanzbehörden bei diesen medizinisch nicht indizierten Behandlungen Mehrwertsteuerpflicht vorschreiben.
In jedem Fall erhalten Sie von uns nach einer Untersuchung und der Festlegung des weiteren sinnvollen Vorgehens einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Folgekostenversicherung
Bei Folgekosten, die aufgrund einer Komplikation einer medizinisch nicht indizierten Behandlung auftreten, schreibt der Gesetzgeber die Beteiligung des Behandelten in angemessener Höhe vor (Sozialgesetzbuch V, §52 Abs.2). Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, bei größeren Operationen eine Folgekostenversicherung abzuschließen, um sich vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen im Nachgang einer ästhetischen Behandlung zu schützen.
Finanzierung
Patientinnen und Patienten, die eine ästhetisch-plastische Behandlung ohne medizinische Indikation nicht auf einmal bezahlen können oder wollen, erhalten bei uns die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Hierfür arbeiten wir mit dem Dienstleister medipay zusammen, der auf die Finanzierung komfortmedizinischer Leistungen spezialisiert ist. Weitere Informationen über medipay finden Sie hier. Alternativ ist es aber durchaus auch sinnvoll bei der eigenen Hausbank eine Finanzierung anzufragen.