In unserer modernen Gesellschaft gewinnt die sogenannte Schönheitschirurgie immer mehr an Akzeptanz und löst sich langsam aus ihrem Tabustatus heraus. Vielfach können ästhetisch-plastische Eingriffe sowohl eine erfreuliche, gewünschte Veränderung der Körpersilhouette hervorrufen als auch den mitunter starken Leidensdruck mindern, dem sich Betroffene oft ausgesetzt fühlen. Mit langjähriger Erfahrung und großer Expertise informiert Dr. Ruß in seiner Praxis Interessenten darüber, welche individuellen Möglichkeiten die Schönheitschirurgie in Karlsruhe bietet. Doch wie genau ist die Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie aufgebaut?
Das Studium der Humanmedizin
Der erste Schritt auf dem Weg zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist das Medizinstudium. Die Zulassungsvoraussetzungen für den beliebten Studiengang in Deutschland sind zumeist die Allgemeine Hochschulreife und der geltende Numerus Clausus der Universität. Sechs Jahre und drei Monate beträgt die übliche Regelstudienzeit. Zur Theorie des Studiums gehören grundlegende Kenntnisse aus den Bereichen Chemie, Physik, Biologie, Psychologie, Soziologie, Anatomie, Physiologie und Biochemie. Des Weiteren wird das Grundwissen durch zahlreiche medizinische Spezialgebiete ergänzt. Hierzu zählen unter anderem die Allgemeinmedizin, die Chirurgie, die Neurologie und die Psychiatrie.
Praktika und Hospitationen
Neben den umfassenden theoretischen Kenntnissen setzt die Arbeit als Plastischer Chirurg selbstverständlich auch praktische Erfahrung voraus. Bereits während des Medizinstudiums gehören Hospitationen, längere Praktika und die Ausbildung in Erster Hilfe zum Alltag der Studierenden. Nach Erhalt der Approbation verschlägt es die angehenden Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie zumeist an verschiedene Abteilungen und Kliniken im In- und Ausland. Oftmals liegt dies auch daran, dass für den Facharzttitel bestimmte Eingriffe gefordert werden, die nicht an jeder Klinik durchführbar sind. Somit ist eine Rotation zwischen verschiedenen Ausbildern und Einrichtungen unerlässlich.
Die Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ ist noch recht jung. Im Jahr 2005 wurde er offiziell anerkannt und ergänzte somit den vorherigen „Plastischen Chirurgen“ um den ausgewiesenen Schwerpunkt der ästhetischen Behandlungen. Im Anschluss an die Approbation durchlaufen angehende Ästhetisch-Plastische Chirurgen eine chirurgische Ausbildung. Diese dauert zwei Jahre. Weitere vier Jahre umfasst die Spezialausbildung in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie.
Freiwillig kann der Arzt sich dazu entscheiden, ein Jahr der Ausbildung einem der folgenden Bereiche zu widmen:
- einem anderen Gebiet der Chirurgie (z. B. Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie etc.)
- der Hals-Nasen-Ohren-Heilkundeder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- dem ambulanten Bereich
Zudem können sechs Monate angerechnet werden, die in folgenden Bereichen absolviert wurden:
- der Anästhesiologie
- der Frauenheilkunde
- der Geburtshilfe
Während der gesamten Zeit muss der Arzt festgelegte Qualifikationen erwerben und diese nachweisen können, damit er zur Facharztprüfung zugelassen wird.
Vorsicht beim „Schönheitschirurgen“
Die Bezeichnungen „Schönheitschirurgie“ und „Schönheitschirurg“ sind zwar im alltäglichen Sprachgebrauch nichts Ungewöhnliches, jedoch lassen sie keine Rückschlüsse auf die Fachkenntnisse und Erfahrung des Arztes zu. Es handelt sich hierbei um ungeschützte Bezeichnungen, die theoretisch jeder Arzt tragen kann. Lediglich ausgewiesene Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie verfügen über eine fundierte Ausbildung und sind befähigt, entsprechende Behandlungen durchzuführen. Gesichtschirurgen und Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit der jeweiligen Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ verfügen ebenfalls über die angemessenen Qualifikationen für ästhetisch-plastische Eingriffe im Hals-Kopf-Bereich.
Wozu dienen Facharztbezeichnungen?
Anhand des jeweiligen Facharzttitels können Patienten das Expertenwissen des Mediziners bezüglich eines bestimmten Fachgebietes erkennen. Erst nachdem ein Arzt die mehrjährige Weiterbildung sowie die Facharztprüfung erfolgreich absolviert hat, darf er den entsprechenden Facharzttitel tragen. Für Patienten stellt die Facharztbezeichnung somit eine zuverlässige Orientierungshilfe und Sicherheit dar. Auf der Suche nach dem „richtigen“ Operateur sollte der Titel des Spezialisten oberstes Kriterium sein, um schwerwiegende Komplikationen während und nach der Behandlung so weit wie möglich auszuschließen. Während seiner Facharztausbildung führt ein angehender Ästhetisch-Plastischer Chirurg beispielsweise über 600 Eingriffe selbstständig unter der Anleitung eines erfahrenen Kollegen durch. Bereits beim Eintritt in die Tätigkeit als Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie verfügt der Arzt somit über einen großen operativen Erfahrungsschatz.
Man lernt nie aus
Selbst nach erfolgreichem Abschluss der Facharztprüfung und nach einigen Jahren Berufserfahrung als Ästhetisch-Plastischer Chirurg sind regelmäßige Weiterbildungen, Kongresse und der rege Austausch mit anderen Spezialisten des Fachbereichs ein wichtiges Kriterium. Die Medizin und damit auch die Ästhetisch-Plastische Chirurgie befinden sich in ständiger Weiterentwicklung. Neue Operationsmethoden werden entdeckt und völlig neue Behandlungen etabliert. Damit der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie hierbei immer auf dem aktuellsten medizinischen Stand bleiben kann, ist die persönliche Weiterbildung essenziell.